Björnlandet Nationalpark
Kiefernkronen gegen hellblauen Himmel.Foto: Tomas Staafjord

Sicherheit und Vorschriften

Der Nationalpark Björnlandet ist offen für alle – bitte nimm Rücksicht auf die Natur und andere Besucher. Indem du die geltenden Vorschriften befolgst, trägst du zum Schutz der einzigartigen Natur im Park bei.

Du darfst gerne:

  • Beeren und Speisepilze für den eigenen Bedarf sammeln
  • in Zone 2 und 3 zelten. In Zone 1 darf nur an ausgewiesenen Plätzen gezeltet werden. Weitere Informationen zu den Zonen findest du weiter unten.
  • an dafür vorgesehenen Feuerstellen ein Feuer entfachen
  • auf den Wegen mit motorisierten Fahrzeugen fahren
  • deinen Hund mitnehmen, solange du ihn angeleint lässt.

Folgende Dinge sind verboten:

  • das Abbrechen von Zweigen und Pflücken von Pflanzen
  • das Angeln
  • die Verwendung von motorisierten Fahrzeugen im Terrain, d. h. außerhalb der befestigten Wege

Hinsichtlich des Fahrens im Terrain gelten Ausnahmen für Rentierzucht, Jagd und die Parkverwaltung.

Für die Schutzhütten Angsjökojan und Svärmorskojan existieren gesonderte Ordnungsregeln.

Zone 1, Eingangszone

Zone 1 umfasst die Eingangsbereiche, den Angsjön mitsamt dem Gebiet innerhalb des Angsjöleden, die Urskogsrundan und einen Teil des Guldbäcksleden sowie ein Gebiet von 100 Meter rund um diese Wege, bis hinauf zum Björnberget. In der Eingangszone befinden sich Rampen, Service-Gebäude und Rastplätze, und die Zugänglichkeit ist sehr gut. Rund um den Angsjön in Zone 1 ist das Entfachen von Feuer nur an den Rastplätzen in den dafür vorgesehenen Feuerstellen und mit dem bereitgestellten Feuerholz erlaubt. Das Zelten ist nur in einem Bereich von 10 bis 20 Metern um die Angsjökojan erlaubt.

Zone 2, Aktivitätszone

Umfasst das Kerngebiet des Parks, in dem der menschliche Einfluss gering ist. Erholungsgebiet, in dem man die Abgeschiedenheit und Stille genießen können sollte. Die Zone umfasst sämtliche Wanderwege und die Schutzhütte Svärmorskojan. In dieser Zone ist das Entfachen von Feuer mit bereitgestelltem oder mitgeführtem Feuerholz erlaubt. Das Zelten außerhalb des Wandergebiets ist erlaubt. Die Wegzone schließt ein Gebiet von 100 Metern auf jeder Seite der Wanderwege sowie rund um die Ziel- und Aussichtspunkte, Rastplätze und Schutzhütten ein. Im Herbst und Winter kann es zur Elchjagd kommen.

Zone 3, Niedrigaktivitätszone

Umfasst Kerngebiete des Parks, in denen der menschliche Einfluss gering ist. Hier ist das Jagen gemäß geltender Jagderlaubnis sowie das Zelten und das Entfachen von Feuer mit mitgeführtem Feuerholz erlaubt.

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